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Der unermüdlichste aller Verfechter des Gedankens, man müsse Neusiedl zu einer Freistadt erheben lassen, war in der Vergangenheit Andreas Semmelrockh, ein am 6. März 1763 geborner Sohn des am 30. März 1792 verstorbenen Paul Semmelrockh und der ihm im Tode am 27. April 1809 nachgefolgten Theresia Semmelrockh, der sich am 22. Februar 1796 mit der achtundzwanzigjährigen Anna Maria gebornen Semmelrockh vermählte und Vater dreier Knaben und dreier Mädchen wurde.
Der unermüdlichste aller Verfechter des Gedankens, man müsse Neusiedl zu einer Freistadt erheben lassen, war in der Vergangenheit '''Andreas Semmelrockh''', ein am 6. März 1763 geborner Sohn des am 30. März 1792 verstorbenen '''Paul Semmelrockh''' und der ihm im Tode am 27. April 1809 nachgefolgten '''Theresia Semmelrockh''', der sich am 22. Februar 1796 mit der achtundzwanzigjährigen '''Anna Maria gebornen Semmelrockh''' vermählte und Vater dreier Knaben und dreier Mädchen wurde.


Nicht nur ein musterhafter Ehegatte ist er gewesen, sondern auch ein auffallend reichbelesener, mit der Geschichte seines Heimatortes bestvertrauter, kluger Mann, den die Anerkennung und das Vertrauen seiner Mitbürger noch in jungen Jahren auf den Bürgermeisterstuhl erhob, wo er dann dreißig Jahre lang diensteifrigst und pflichtgetreuest dieses Ehrenamt pflog.
Nicht nur ein musterhafter Ehegatte ist er gewesen, sondern auch ein auffallend reichbelesener, mit der Geschichte seines Heimatortes bestvertrauter, kluger Mann, den die Anerkennung und das Vertrauen seiner Mitbürger noch in jungen Jahren auf den Bürgermeisterstuhl erhob, wo er dann dreißig Jahre lang diensteifrigst und pflichtgetreuest dieses Ehrenamt pflog.
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Und darum will ich, der ich in seinen Aufzeichnungen eifrig gelesen habe, ihm von Herzen gern einen Kranz der Erinnerung winden.
Und darum will ich, der ich in seinen Aufzeichnungen eifrig gelesen habe, ihm von Herzen gern einen Kranz der Erinnerung winden.


Am 14. August 1824 trat auf Anregung Andreas Semmelrockhs eine aus ihm, dem Notar (Johann Händl) und zwei Ausschußmännern (Georg Leiner und Josef Amon) bestehende Abordnung an den Güterdirektor der Grundherrschaft (Edlen v. Wittmann) mit der Bitte heran, er möge durch seinen hohen Herrn, den Erzherzog Karl, beim königlichen Hofe erwirken, daß Neusiedl zu einer königlichen Freistadt erhoben werde.
Am 14. August 1824 trat auf Anregung Andreas Semmelrockhs eine aus ihm, dem Notar (Johann Händl) und zwei Ausschußmännern ('''Georg Leiner''' und '''Josef Amon''') bestehende Abordnung an den Güterdirektor der Grundherrschaft (Edlen v. Wittmann) mit der Bitte heran, er möge durch seinen hohen Herrn, den Erzherzog Karl, beim königlichen Hofe erwirken, daß Neusiedl zu einer königlichen Freistadt erhoben werde.


Obwohl von diesem der Abordnung am 23. August des gleichen Jahres eröffnet wurde, daß auf einer königlichen Freistadt große Auslagen lasten, stand Andreas Semmelrockh als Bürgermeister des Marktes von seinem Wunsche doch nicht ab, indem er diese seine Bitte am 13. Oktober 1824 König Franz I. selbst vortragen ließ.
Obwohl von diesem der Abordnung am 23. August des gleichen Jahres eröffnet wurde, daß auf einer königlichen Freistadt große Auslagen lasten, stand '''Andreas Semmelrockh''' als Bürgermeister des Marktes von seinem Wunsche doch nicht ab, indem er diese seine Bitte am 13. Oktober 1824 König Franz I. selbst vortragen ließ.


Laut Eingabe an den König hätte due Freistadt "Franco Carolina" heißen sollen, wodurch "die höchsten, der Nachwelt stets heiligen Namen Franzens I. und des damaligen erlauchten Grundherrn Erzherzogs KArl" verewigt würden.
Laut Eingabe an den König hätte due Freistadt "Franco Carolina" heißen sollen, wodurch "die höchsten, der Nachwelt stets heiligen Namen Franzens I. und des damaligen erlauchten Grundherrn Erzherzogs KArl" verewigt würden.


Da sie auf "ihre untertänigste Bitte" keine Antwort erhielten, liefen sie dem Güterdirektor unermüdlich an den Hals, so daß dieser ergrimmte und am 14. Juli 1825 das ganze Marktgericht absetzen ließ.
Da sie auf "ihre untertänigste Bitte" keine Antwort erhielten, liefen sie dem '''Güterdirektor''' (Anm.: '''Anton Wittmann v. Dengláz''') unermüdlich an den Hals, so daß dieser ergrimmte und am 14. Juli 1825 das ganze Marktgericht absetzen ließ.


Das vermochte freilich wenig zu helfen, weil die Bürgerschaft auch vom neuen Gerichte eine Betreibung dieses Wunsches forderte.
Das vermochte freilich wenig zu helfen, weil die Bürgerschaft auch vom neuen Gerichte eine Betreibung dieses Wunsches forderte.
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Da wurde auf Verordnung der königlich ungarischen Statthalterei vom 2. August 1825 die Untersuchung der Angelegenheit dem Komitat zugewiesen, von dem der Markt Neusiedl "sowohl in Hinsicht auf seine Verdienste als auch auf seine Lage und seine Kräfte zu einer königlichen Freistadt genügend befunden" wurde.
Da wurde auf Verordnung der königlich ungarischen Statthalterei vom 2. August 1825 die Untersuchung der Angelegenheit dem Komitat zugewiesen, von dem der Markt Neusiedl "sowohl in Hinsicht auf seine Verdienste als auch auf seine Lage und seine Kräfte zu einer königlichen Freistadt genügend befunden" wurde.


Ungeachtet dessen war die Grundherrschaft dagegen. Erzherzog Karl erklärte, daß "wenn es nicht der bestimmte Wille Sr. k.u.k. Majestät sein wird, damit der bittwerdende Markt in die Klasse der königlichen Freistädte komme, er Hochselber auf keinen Fall seine Beistimmung zu dessen Befreiung hergeben würde".
Ungeachtet dessen war die Grundherrschaft dagegen. '''Erzherzog Karl''' erklärte, daß "wenn es nicht der bestimmte Wille Sr. k.u.k. Majestät sein wird, damit der bittwerdende Markt in die Klasse der königlichen Freistädte komme, er Hochselber auf keinen Fall seine Beistimmung zu dessen Befreiung hergeben würde".




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