Enzersfeld bzw. Enzesfeld im Weinviertel (nördl. v. Wien): Unterschied zwischen den Versionen

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Unter Rubrik "Alt Dienstbuch", linke Spalte findet sich folgender Vermerk:
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".. Laut Sazbuch lit. .. fol. 249 angemeld als Anton Wittmann et Francisco uxor (uxor, seine Gattin), (eine Art "Klammeraffe") Frieb Johann et Theresia 7000 f.  ... samt gerichts Vergleich mitelst Edictalleinbettung casiert. (? Die Richtigkeit der Textwiedergabe sollte sicherheitshalber nochmals geprüft werden).
".. Laut Sazbuch lit. .. fol. 249 angemeld als Anton Wittmann et Francisco uxor (uxor, seine Gattin), (eine Art "Klammeraffe") Frieb Johann et Theresia 7000 f.  ... samt gerichts Vergleich mitelst Edictalleinbettung casiert. (? Die Richtigkeit der Textwiedergabe sollte sicherheitshalber nochmals geprüft werden).
Worauf hier hinzuweisen ist, dass in dem erwähnten "Sazbuch" (= Satzbuch der Staatsherrschaften Wolkersdorf und Pillichsdorf, Satzbuch N, BG Wolkerdorf 20/12) ein gerichtlicher Vergleich in Form eines "Meldbriefs" zwischen Anton Wittmann sammt seiner Gattin und Theresia Frieb, auch im Namen ihres Mannes, für den 16.7.1801 dokumentiert ist.
Soweit sich der bisherige Kenntnisstand beläuft, hatte Anton Wittmann das Recht, "7000 fl Hofkaufschilling samt Interessen a 5 (prozent) auf den gegentheiligen Hof zu Enzesfeld Nr.69 samt Haus und Uberlandgründen, " und weiteren Realitäten (Hof, Wiesen und Äcker etc.) als Pfand für sich und seine Gattin zu beanspruchen, bis die genannte Summe durch  Johann und Theresia Frieb bezahlt ist.
Im zweiten Schritt hatte man sich aber auf einen Vergleich geeinigt, der Theresia Frieb mehr oder weniger als Bürgin für ihren Gatten unter anderem eine jährlich Ratenzahlung von 1000fl ermöglichen soll.
Dieser moderateren Rückzahlungsart hatte Anton Wittmann zugestimmt.




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