Elisabeth v. Wittmann-Denglaz, geb. Kluger v. Teschenberg: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach Antritt ihres Erbes folgten durch sie initiierte Rückforderungen oder Auszahlungsansuchen - vermutlich bedingt durch "Staatsobligationen" oder Staatsanleihen des Großvaters ihres Gatten, Anton Wittmann v. D. - einst vertraglich zugesicherten Anteilen von "Steuerpflichten" aus den (Pfarr-)Gemeinden in der Steiermark: St. Florian, St. Stephan und Stainz.
Nach Antritt ihres Erbes folgten durch sie initiierte Rückforderungen oder Auszahlungsansuchen - vermutlich bedingt durch "Staatsobligationen" oder Staatsanleihen des Großvaters ihres Gatten, Anton Wittmann v. D. - einst vertraglich zugesicherten Anteilen von "Steuerpflichten" aus den (Pfarr-)Gemeinden in der Steiermark: St. Florian, St. Stephan und Stainz.


Anmerkung: Die [[Stainz|Herrschaft '''Stainz''']] war für etwa elf Jahr hindurch einst im Eigentum von Anton von Wittman-Dengláz. Nach dessen Verkauf der Herrschaft dürften dennoch Verträge zur Zusicherung eines Erhalts von Abgaben aus den genannten Gemeinden weiter bestanden haben.
Anmerkung: Die [[Stainz|Herrschaft '''Stainz''']] war für etwa elf Jahr hindurch einst im Eigentum von [[Datenwolke_"Anton_Wittmann_von_Dengláz"|'''Anton von Wittmann-Dengláz''']]. Nach dessen Verkauf der Herrschaft dürften dennoch Verträge zur Zusicherung eines Erhalts von Abgaben aus den genannten Gemeinden weiter bestanden haben.




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