13.670
Bearbeitungen
Admin (Diskussion | Beiträge) |
Admin (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 18: | Zeile 18: | ||
Nach Antritt ihres Erbes folgten durch sie initiierte Rückforderungen oder Auszahlungsansuchen - vermutlich bedingt durch "Staatsobligationen" oder Staatsanleihen des Großvaters ihres Gatten, Anton Wittmann v. D. - einst vertraglich zugesicherten Anteilen von "Steuerpflichten" aus den (Pfarr-)Gemeinden in der Steiermark: St. Florian, St. Stephan und Stainz. | Nach Antritt ihres Erbes folgten durch sie initiierte Rückforderungen oder Auszahlungsansuchen - vermutlich bedingt durch "Staatsobligationen" oder Staatsanleihen des Großvaters ihres Gatten, Anton Wittmann v. D. - einst vertraglich zugesicherten Anteilen von "Steuerpflichten" aus den (Pfarr-)Gemeinden in der Steiermark: St. Florian, St. Stephan und Stainz. | ||
Anmerkung: Die [[Stainz|Herrschaft '''Stainz''']] war für etwa elf Jahr hindurch einst im Eigentum von Anton von | Anmerkung: Die [[Stainz|Herrschaft '''Stainz''']] war für etwa elf Jahr hindurch einst im Eigentum von [[Datenwolke_"Anton_Wittmann_von_Dengláz"|'''Anton von Wittmann-Dengláz''']]. Nach dessen Verkauf der Herrschaft dürften dennoch Verträge zur Zusicherung eines Erhalts von Abgaben aus den genannten Gemeinden weiter bestanden haben. | ||