Elisabeth v. Wittmann-Denglaz, geb. Kluger v. Teschenberg: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach Antritt ihres Erbes folgten durch sie initiierte Rückforderungen oder Auszahlungsansuchen - vermutlich bedingt durch "Staatsobligationen" oder Staatsanleihen des Großvaters ihres Gatten, Anton Wittmann v. D. - einst vertraglich zugesicherten Anteilen von "Steuerpflichten" aus den (Pfarr-)Gemeinden in der Steiermark: St. Florian, St. Stephan und Stainz.
Nach Antritt ihres Erbes folgten durch sie initiierte Rückforderungen oder Auszahlungsansuchen - vermutlich bedingt durch "Staatsobligationen" oder Staatsanleihen des Großvaters ihres Gatten, Anton Wittmann v. D. - einst vertraglich zugesicherten Anteilen von "Steuerpflichten" aus den (Pfarr-)Gemeinden in der Steiermark: St. Florian, St. Stephan und Stainz.
Anmerkung: Die [[Stainz|Herrschaft '''Stainz''']] war für etwa elf Jahr hindurch einst im Eigentum von Anton von Wittman-Dengláz. Nach dessen Verkauf der Herrschaft dürften dennoch Verträge zur Zusicherung eines Erhalts von Abgaben aus den genannten Gemeinden weiter bestanden haben.
Elisabeth v. W.-D. hatte sich im Zuge der Aufarbeitung des Erbes ihres Gatten um eine Art Konsolidierung des geographisch etwas verstreuten Eigentums bemüht.
Im Zuge dessen wurde auch mit ihrem Schwager [[Alexander_Joseph_Bauer|'''Alexander Joseph Bauer''']] die Mit-Vormundschaft über ihre Kinder vereinbart, was wahrscheinlich für die Zusicherung bestimmter Zahlungen als Bedingung eingefordert wurde.


Zudem wurde eine Art Versicherung für Wittwen und Waisen in Bratislaav/Pozsony bemüht, um auch von dieser Seite Unterst+ützung erhalten zu können.
Zudem wurde eine Art Versicherung für Wittwen und Waisen in Bratislaav/Pozsony bemüht, um auch von dieser Seite Unterst+ützung erhalten zu können.
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Anmerkung: Die [[Stainz|Herrschaft '''Stainz''']] war für etwa elf Jahr hindurch einst im Eigentum von Anton von Wittman-Dengláz. Nach dessen Verkauf der Herrschaft dürften dennoch Verträge zur Zusicherung eines Erhalts von Abgaben aus den genannten Gemeinden weiter bestanden haben.
Elisabeth v. W.-D. hatte sich im Zuge der Aufarbeitung des Erbes ihres Gatten um eine Art Konsolidierung des geographisch etwas verstreuten Eigentums bemüht.
Im Zuge dessen wurde auch mit ihrem Schwager [[Alexander_Joseph_Bauer|'''Alexander Joseph Bauer''']] die Mit-Vormundschaft über ihre Kinder vereinbart, was wahrscheinlich für die Zusicherung bestimmter Zahlungen als Bedingung eingefordert wurde.




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