Elisabeth v. Wittmann-Denglaz, geb. Kluger v. Teschenberg: Unterschied zwischen den Versionen

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Notiz: Nach dem frühen Verlust ihres Gatten: Übernahme der Familienliegenschaften (Bratislava und Sväty Jur (Szent György), etc.).
Notiz: Nach dem frühen Verlust ihres Gatten: Übernahme der Familienliegenschaften (Bratislava und Sväty Jur (Szent György), etc.).


Nach Antritt ihres Erbes folgten Rückforderungen oder Auszahlungsansuchen - vermutlich bedingt durch "Staatsobligationen" oder Staatsanleihen des Großvaters ihres Gatten, Anton Wittmann v. D. - einst vertraglich zugesicherten Anteilen von "Steuerpflichten" aus den (Pfarr-)Gemeinden in der Steiermark: St. Florian, St. Stephan und Stainz.
Nach Antritt ihres Erbes folgten durch sie initiierte Rückforderungen oder Auszahlungsansuchen - vermutlich bedingt durch "Staatsobligationen" oder Staatsanleihen des Großvaters ihres Gatten, Anton Wittmann v. D. - einst vertraglich zugesicherten Anteilen von "Steuerpflichten" aus den (Pfarr-)Gemeinden in der Steiermark: St. Florian, St. Stephan und Stainz.
 
Zudem wurde eine Art Versicherung für Wittwen und Waisen in Bratislaav/Pozsony bemüht, um auch von dieser Seite Unterst+ützung erhalten zu können.
 
Grundstücke im Raum Bratislava wurden ebenso verkauft.
 


Allgemein: Frauen, die damals keiner regelmäßigen Arbeit nachgingen oder (traditionell) nicht nachgehen konnten, oder eben hauptsächlich mit Erziehung der Kinder und Hauswirtschaft beschäftigt waren, während der Gatte sozusagen für die finanzielle Absicherung zu sorgen hatte, waren nach dem Verlust ihres Gemahls oft in einer schwierigen Situation.
Allgemein: Frauen, die damals keiner regelmäßigen Arbeit nachgingen oder (traditionell) nicht nachgehen konnten, oder eben hauptsächlich mit Erziehung der Kinder und Hauswirtschaft beschäftigt waren, während der Gatte sozusagen für die finanzielle Absicherung zu sorgen hatte, waren nach dem Verlust ihres Gemahls oft in einer schwierigen Situation.
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