Elisabeth v. Wittmann-Denglaz, geb. Kluger v. Teschenberg: Unterschied zwischen den Versionen

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: Anmerkung: Die [[Stainz|Herrschaft Stainz]] war für etwa elf Jahr hindurch einst im Eigentum von Anton von Wittman-Dengláz. Nach dessen Verkauf der Herrschaft dürften dennoch Verträge zur Zusicherung eines Erhalts von Abgaben aus den genannten Gemeinden weiter bestanden haben.
: Anmerkung: Die [[Stainz|Herrschaft Stainz]] war für etwa elf Jahr hindurch einst im Eigentum von Anton von Wittman-Dengláz. Nach dessen Verkauf der Herrschaft dürften dennoch Verträge zur Zusicherung eines Erhalts von Abgaben aus den genannten Gemeinden weiter bestanden haben.
: Elisabeth v. W.-D. hatte sich im Zuge der Aufarbeitung des Erbes ihres Gatten um eine Art Konsolidierung des geographisch etwas verstreuten eigentums bemüht.  
: Elisabeth v. W.-D. hatte sich im Zuge der Aufarbeitung des Erbes ihres Gatten um eine Art Konsolidierung des geographisch etwas verstreuten Eigentums bemüht.  
: Im Zuge dessen wurde auch mit ihrem Schwager Alexander Joseph Bauer die Mit-Vormundschaft über ihre Kinder vereinbart, was wahrscheinlich für die Zusicherung bestimmter Zahlungen als Bedingung eingefordert wurde.
: Im Zuge dessen wurde auch mit ihrem Schwager Alexander Joseph Bauer die Mit-Vormundschaft über ihre Kinder vereinbart, was wahrscheinlich für die Zusicherung bestimmter Zahlungen als Bedingung eingefordert wurde.
: Details dazu folgen.
: Details dazu folgen.
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