Elisabeth v. Wittmann-Denglaz, geb. Kluger v. Teschenberg: Unterschied zwischen den Versionen

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==Arbeitsnotizen zu Elisabeth v. Wittmann-Dengláz, geb. Kluger v. Teschenberg==
==Arbeitsnotizen zu Elisabeth v. Wittmann-Dengláz, geb. Kluger v. Teschenberg==
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* Nach dem frühen Verlust ihres Gatten, Übernahme der Familienliegenschaften in Bratislava und Sväty Jur (Szent György).
: Dazu gehörten Rückforderungen - vermutlich bedingt durch "Staatsobligationen" oder Staatsanleihen des Großvaters ihres Gatten, Anton Wittmann v. D. - einst vertraglich zugesicherten Anteilen von "Steuerpflichten" aus den (Pfarr-)Gemeinden in der Steiermark: St. Florian, St. Stephan und Stainz.
: Anmerkung: Die [[Stainz|Herrschaft Stainz]] war für etwa elf Jahr hindurch einst im Eigentum von Anton von Wittman-Dengláz. Nach dessen Verkauf der Herrschaft dürften dennoch Verträge zur Zusicherung eines Erhalts von Abgaben aus den genannten Gemeinden weiter bestanden haben.
: Elisabeth v. W.-D. hatte sich im Zuge der Aufarbeitung des Erbes ihres Gatten um eine Art Konsolidierung des geographisch etwas verstreuten eigentums bemüht.
: Im Zuge dessen wurde auch mit ihrem Schwager Alexander Joseph Bauer die Mit-Vormundschaft über ihre Kinder vereinbart, was wahrscheinlich für die Zusicherung bestimmter Zahlungen als Bedingung eingefordert wurde.
: Details dazu folgen.






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==Abbildungen==
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