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* Aus der Grundherrschaft heraus bestand eine obrigkeitliche Stellung den Untertanen gegenüber, | * Aus der Grundherrschaft heraus bestand eine obrigkeitliche Stellung den Untertanen gegenüber, | ||
* In 15 sogenannten Ämtern waren die Untertanen erfasst, die über einen großen Teil der Weststeiermark verstreut waren, | * In 15 sogenannten Ämtern waren die Untertanen erfasst, die über einen großen Teil der Weststeiermark verstreut waren, | ||
* Jene Untertanen waren zur Leistung verschiedener Abgaben und Zehente | * Jene Untertanen waren zur Leistung verschiedener Abgaben und Zehente, aber auch zu Robot-Leistungen verpflichtet, | ||
* Zudem hatte die Herrschaft die Patrimonialgerichtsbarkeit für den Markt und 32 Gemeinden besessen. | * Zudem hatte die Herrschaft die Patrimonialgerichtsbarkeit für den Markt und 32 Gemeinden besessen. | ||