Stainz: Unterschied zwischen den Versionen

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* Aus der Grundherrschaft heraus bestand eine obrigkeitliche Stellung den Untertanen gegenüber,
* Aus der Grundherrschaft heraus bestand eine obrigkeitliche Stellung den Untertanen gegenüber,
* In 15 sogenannten Ämtern waren die Untertanen erfasst, die über einen großen Teil der Weststeiermark verstreut waren,
* In 15 sogenannten Ämtern waren die Untertanen erfasst, die über einen großen Teil der Weststeiermark verstreut waren,
* Jene Untertanen waren zur Leistung verschiedener Abgaben und Zehente verpflichtet, aber auch zu Robot-Leistungen verpflichtet,
* Jene Untertanen waren zur Leistung verschiedener Abgaben und Zehente, aber auch zu Robot-Leistungen verpflichtet,
* Zudem hatte die Herrschaft die Patrimonialgerichtsbarkeit für den Markt und 32 Gemeinden besessen.
* Zudem hatte die Herrschaft die Patrimonialgerichtsbarkeit für den Markt und 32 Gemeinden besessen.


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