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Nach Erzählungen zu Folge, wollte er unter anderem durch die Adoption den Fortbestand des Namens Scheidlin sichern. | Nach Erzählungen zu Folge, wollte er unter anderem durch die Adoption den Fortbestand des Namens Scheidlin sichern. | ||
Wenn auch aus einem heutigen Verständnis für die Namenswahl - z.B. im Zuge einer Heirat - ein Doppel-Nachname entstehen kann, so ist dies im Fall von August von Scheidlin und ihrem Ehemann Maximilian von Burger nicht der Fall, vielleicht auch aufgrund der damaligen gesellschaftlichen Ordnung und Regelungen. | |||
Deren Kinder Rudolf und Hanno hatten also von Geburt an den Namen "von Burger" erhalten. | |||
Wenn es den Tatsachen entspricht, wäre der Name "von Scheidlin" nicht mehr "im Mannesstamm" weiterführbar geworden, da auch Friedrich von Scheidlin ("der Letzte dieses Namens") keine Nachkommen hatte. | |||
Dadurch trat offenbar das Vorhaben einer Adoption in den Raum, mit Hilfe derer zumindest der Doppel-Nachname "von Burger-Scheidlin" an die lange Geschichte der Familie "von Scheidlin" anknüpfen sollte. | |||
Friedrich von Scheidlin konnte durch einen Adoptionsvertrag, der durch die Kärntner Landesregierung z.B. in einem Bescheid mit der Ziffer Z. 16.563 rechtlich abgesichert wurde, Kinder der Familie "von Burger" adoptieren (siehe Liste unten). | |||
Es werden in "Wiener genealogisches Taschenbuch" die Bescheide vom 3. Februar 1921, sowie vom 3. Juni 1923 erwähnt. | |||
Vielleicht gab es derer mehr, was aber dem Verfasser dieser Zeilen bis dato unbekannt geblieben ist. | |||
* Mit diesen Adoptionen erscheint der Entstehungspunkt des bekannten Doppel-Nachnamens, wie ihn auch heute noch zahlreiche Familienmitglieder tragen. | |||
'''Liste der adoptierten Kinder und angeblich "Kindeskinder", gemäß "Wiener genealogisches Taschenbuch, 1928''' | |||
Anm.: Offenbar wurde die Adoption der Kinder noch zu Lebzeiten ihrer Eltern vorgenommen. | |||
1. '''Rudolf Johann, Dr.jur., Ritter von Burger-Scheidlin''' (1879 - 1956) | |||
Söhne | '''Söhne (soweit bisher bekannt, möglichweise unrichtig)''' | ||
(1) Fritz Max August Moriz (laut Adoptionsvertrag vom 3. Februar 1921 adoptiert durch Friedrich von Scheidlin k.u.k. DirAdjunkt i. R., mit d. Bestimmung, | (1) '''Fritz Max August Moriz''' (laut Adoptionsvertrag vom 3. Februar 1921 adoptiert durch Friedrich von Scheidlin k.u.k. DirAdjunkt i. R., mit d. Bestimmung, | ||
dass d. Adoptierte den Namen "Burger-Scheidlin" zu führen habe), * Klagenfurt 7. Juni 1907 | dass d. Adoptierte den Namen "Burger-Scheidlin" zu führen habe), * Klagenfurt 7. Juni 1907 | ||
(2) Otto Ferdinand August Eduard (mit gleichem Vertrage u. unter gleichen Bedingungen adoptiert wie sein Bruder).* Graz 3. Apr. 1917. | (2) '''Otto Ferdinand August Eduard''' (mit gleichem Vertrage u. unter gleichen Bedingungen adoptiert wie sein Bruder).* Graz 3. Apr. 1917. | ||
2 | 2. '''Hanno Ritter von Burger-Scheidlin''' (erh. m. Bescheid d. Kärntner LdReg. v. 3. Juni 1921 ...) | ||
(1) (?) * Klagenfurt 12. Febr. 1914. | |||
(2) Konrad Max (mit gleichem Vertrage und unter der gleichen Bedingungen adoptiert wie seine Geschwister), * Klagenfurt 7. Okt. 1916. | |||
(3) Elisabeth | |||
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Anm.: zu Johann Burger: | Anm.: zu Johann Burger: | ||
Das Geschlecht stammt aus dem Schwarzwald und beginnt die Stammreihe mit Josef Burger, * 1659, t 1744, als Grundbes. u. Geschworener in Faulenfürst bei Schluchsee. ... | Das Geschlecht stammt aus dem Schwarzwald und beginnt die Stammreihe mit Josef Burger, * 1659, t 1744, als Grundbes. u. Geschworener in Faulenfürst bei Schluchsee. ... | ||