Karoline Mayer, verh. Franz Tschida: Unterschied zwischen den Versionen

 
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In diesen, oben erwähnten öffentlichen Kundmachungen wird erkennbar, dass beide - Karolina und Franz Tschida - unbekannten Aufenthaltsorts angesprochen werden. Es werden Gläubiger genannt und deren geforderte Summen, sowie letzten Endes Schuldbegleichungen mittels Karolina's ererbten Liegenschaftsanteil von der [[Kärntnerstraße_1049_-_Kärntnerstraße_20|"'''Kärntnerstraße 1049 bzw. heute Nr. 14'''"]] (Familienhaus, ursprünglich dem "Großvater" [[Datenwolke_"Anton_Wittmann_von_Dengláz"|'''Anton v. Wittmann-Dengláz''']] gehörig und nach dessen Ableben an [[Josepha_(Josephine)_Wittmann_v._Dengláz|'''Josepha Bauer geb. v. Wittman-Dengláz''']] vererbt).
Die oben erwähnten öffentlichen Kundmachungen bezeichnen Karolina's und Franz Tschida's Aufenthaltsort als (amtlich) unbekannt. Es werden Gläubiger genannt und deren geforderte Summen, sowie letzten Endes Schuldbegleichungen mittels Karolina's ererbten Liegenschaftsanteil von der [[Kärntnerstraße_1049_-_Kärntnerstraße_20|"'''Kärntnerstraße 1049 bzw. heute Nr. 14'''"]] (Familienhaus, ursprünglich dem "Großvater" [[Datenwolke_"Anton_Wittmann_von_Dengláz"|'''Anton v. Wittmann-Dengláz''']] gehörig und nach dessen Ableben an [[Josepha_(Josephine)_Wittmann_v._Dengláz|'''Josepha Bauer geb. v. Wittman-Dengláz''']] vererbt).




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