Der Wittmannshof, vormals Weichselhof: Unterschied zwischen den Versionen

 
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==Offizielle Umbennennung des "Weichselhofes" in "Wittmannshof"==
==Offizielle Umbennennung des "Weichselhofes" in "Wittmannshof"==


Ein ausführliches Dokument bzw. Protokoll vom 19.1.1824 beschreibt die Anweisung des EH Carl an seinen Direktor der erzherzoglichen Hor- und Güterkanzlei - '''Franz Joachim Ritter v. Kleyle''' -  
Ein ausführliches Dokument bzw. Protokoll vom 19.1.1824 beschreibt die Anweisung des EH Carl an seinen Direktor der erzherzoglichen Hof- und Güterkanzlei - [[(Franz)_Joachim_v._Kleyle|'''Franz Joachim Ritter v. Kleyle''']] -  


die bislang als '''Weichselhof''' bezeichnete Domäne bei Halbthurn nunmehr '''Wittmannshof''' zu benennen und in die (amtliche) Öffentlichkeit zu bringen.
die bislang als '''Weichselhof''' bezeichnete Domäne bei Halbthurn nunmehr '''Wittmannshof''' zu benennen und in die (amtliche) Öffentlichkeit zu bringen.
Auszug aus diesem Protokoll (Anweisung des EH Carl):


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