Josepha (Josephine) Wittmann v. Dengláz: Unterschied zwischen den Versionen

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Aus welchen bestimmten Ursachen, sofern es solche gegeben hatte, Josephine nun amtlich durch einen Curator sozusagen "entmündigt" wurde, ist aus heutiger Sicht noch nicht eindeutig nachvollziehbar.
Aus welchen bestimmten Ursachen, sofern es solche gegeben hatte, Josephine nun amtlich durch einen Curator sozusagen "entmündigt" wurde, ist aus heutiger Sicht noch nicht eindeutig nachvollziehbar.
Vermutung / Spekulation: Diese "Maßnahme" könnte mit einem, durch Anton v. Wittmann-Dengláz in dessen Testament vermerkten "Subsitutionsrecht" einer bestimmten Summe Geldes durch Anteile seiner an seine Tochter Josephine vererbten Wiener Liegenschaft Kärtnerstraße 1049 (heute Nr. 14) im Zusammenhang stehen - und - mit der Tatsache, dass Josephines Tochter Karoline Tschida geb. Mayer, (spätestens) um 1855 zwei Wechsel in der Höhe von jeweils 500 fl mit der "Sicherheit" ihrer "theoretischen" Anteile an der Wiener Liegenschaft verknpüft sein.
Ein Rückblick zum näheren Verständnis:
Karoline Mayer hatte den Unternehmer Franz Tschida aus Preßburg / Bratislava geheiratet. Aus den wenigen Briefen an ihre Schwestern oder Bruder geht hervor, dass ihre Familie - bedingt durch unternehmerische Wechselfälle ihres Gatten - manchmal in finanzielle Engpässe geraten war.
So hatte Sie sich stellvertretend für ihren Gatten manchmal um finanzielle Unterstützung an ihre Geschwister gewendet, so auch an ihre Mutter.
Im konkreten Fall der hier genannten zwei "Wechsel" von je 500fl kam es dazu, dass Karoline im Jahr 1860 schließlich wegen Nichteinbringbarkeit ihrer Wechsel-Schulden geklagt wurde, zudem "untergetaucht" war und in ihrer Abwesenheit ihr "theoretischer" Anteil der genannten Wiener Liegenschaft eingefordert wurde.
Ob diese Forderungen durchsetzbar waren ist nicht geklärt.
Fest steht, dass Karoline's Großvater Anton v. Wittmann-D. für seine Enkelinen Karoline und Franziska geb. Mayer je ein Heiratsgeld von 13000 Gulden vorgesehen hatte, zugleich jedoch definiert hatte, dass seine Tochter Josepha dieses Heiratsgeld nicht zwingend ausgeben muss, wenn ihre wirtschaftlichen Verhältnisse - oder jene der Wiener Liegenschaft - für solche Ausgaben nicht ausgereichend abgesichert gewesen wären.
Josepha war diversen Briefen zur Folge ein sehr emphatischer, gutmütiger Mensch. Sie war z.B. geneigt, ihren Kindern unter anderem auch (Geld-)-Geschenke zukommen zu lassen, schließlich war dies im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten.
Ihr Gatte Alexander J. Bauer hatte sie dabei auch unterstützt und zugleich für geregelte Abläufe gesorgt, wie auch aus Briefen an ihren Sohn Alexander Bauer zu entnehmen ist, als jener z.B. auf einer Europareise unterwegs war und an die finanzielle Unterstützung seiner Eltern angewiesen war.