Josepha (Josephine) Wittmann v. Dengláz: Unterschied zwischen den Versionen

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''Curatels Verhängung
''Curatels Verhängung''




Von dem Magistrate der k. Freistadt Preßburg wird hiermit zur allemeinen Kenntnis gebracht, daß gegen Josephine Bauer, verwitwet gewes. Mayer, geb. Wittmann v. Denglaz, auf Grund gepflogener ämtlicher Erhebungen und auch in Folge ihrer freiwilligen Zustimmung, über ihre Person, so wie über ihr sämtliches beweg- und unbewegliches Vermögen die Curatel angeordnet, zum Curator aber ihr Gatte Hr. Alex Bauer aufgestellt worden seie.
''Von dem Magistrate der k. Freistadt Preßburg wird hiermit zur allemeinen Kenntnis gebracht, daß gegen Josephine Bauer, verwitwet gewes. Mayer, geb. Wittmann v. Denglaz, auf Grund gepflogener ämtlicher Erhebungen und auch in Folge ihrer freiwilligen Zustimmung, über ihre Person, so wie über ihr sämtliches beweg- und unbewegliches Vermögen die Curatel angeordnet, zum Curator aber ihr Gatte Hr. Alex Bauer aufgestellt worden seie.''


Daß sie hiernach, so lange die Curatel dauert, über ihr gleichzeitig unter Sequester gestelltes Vermögen, kein Verfügungs- oder Verwaltungsrecht besitze, somit auch diesfalls keinerlei Verpflichtungen rechtskräftig schließen und eingehen könne.
''Daß sie hiernach, so lange die Curatel dauert, über ihr gleichzeitig unter Sequester gestelltes Vermögen, kein Verfügungs- oder Verwaltungsrecht besitze, somit auch diesfalls keinerlei Verpflichtungen rechtskräftig schließen und eingehen könne.''


Preßburg, 22. Mai 1851''
''Preßburg, 22. Mai 1851''




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