Josepha (Josephine) Wittmann v. Dengláz: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 122: Zeile 122:
So hatte Sie sich stellvertretend für ihren Gatten manchmal um finanzielle Unterstützung an ihre Geschwister gewendet, so auch an ihre Mutter.
So hatte Sie sich stellvertretend für ihren Gatten manchmal um finanzielle Unterstützung an ihre Geschwister gewendet, so auch an ihre Mutter.


Im konkreten Fall der hier genannten zwei "Wechsel" von je 500fl kam es dazu, dass Karoline im Jahr 1860 schließlich wegen Nichteinbringbarkeit ihrer Wechsel-Schulden geklagt wurde, zudem "untergetaucht" war und in ihrer Abwesenheit ihr "theoretischer" Anteil der genannten Wiener Liegenschaft eingefordert wurde.
Im konkreten Fall der hier genannten zwei "Wechsel" von je 500fl (1855) kam es dazu, dass Karoline im Jahr 1860 schließlich wegen Nichteinbringbarkeit ihrer Wechsel-Schulden geklagt wurde, zudem "untergetaucht" war und in ihrer Abwesenheit ihr "theoretischer" Anteil der genannten Wiener Liegenschaft eingefordert wurde.




13.670

Bearbeitungen