Josepha (Josephine) Wittmann v. Dengláz: Unterschied zwischen den Versionen
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Ob diese Forderungen letzten Endes durchsetzbar waren ist noch nicht geklärt. | Ob diese Forderungen letzten Endes durchsetzbar waren ist noch nicht geklärt. | ||
Fest steht, dass Karoline's Großvater Anton v. Wittmann-D. in seinem Testament für seine Enkelinen - im Speziellen Karoline und Franziska ge. Mayer - je ein Heiratsgeld von 10000 Gulden vorgesehen hatte, zugleich jedoch definiert hatte, dass seine Tochter Josepha dieses Heiratsgeld nicht zwingend ausgeben muss, wenn ihre wirtschaftlichen Verhältnisse - oder jene der Wiener Liegenschaft - für solche Ausgaben nicht ausgereichend abgesichert gewesen wären. | Fest steht, dass Karoline's Großvater Anton v. Wittmann-D. in seinem Testament für seine Enkelinen und - im Speziellen Karoline und Franziska ge. Mayer - je ein Heiratsgeld oder "in Versorgungsfällen eine Beysteuer" von 10000 Gulden vorgesehen hatte, zugleich jedoch definiert hatte, dass seine Tochter Josepha dieses Heiratsgeld nicht zwingend ausgeben muss, wenn ihre wirtschaftlichen Verhältnisse - oder jene der Wiener Liegenschaft - für solche Ausgaben nicht ausgereichend abgesichert gewesen wären. | ||