Karoline Mayer, verh. Franz Tschida: Unterschied zwischen den Versionen

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In den öffentlichen Kundmachungen wird erkennbar, dass beide - Karolina und Franz Tschida - unbekannten Aufenthaltsorts angesprochen werden. Es werden Gläubiger genannt und deren geforderte Summen, sowie letzten Endes Schuldbegleichungen mittels die Karolina's Liegenschaftsanteil von der [[Kärntnerstraße_1049_-_Kärntnerstraße_20|"'''Kärntnerstraße 1049 bzw. heute Nr. 14'''"]] (Familienhaus, ursprünglich dem "Großvater" [[Datenwolke_"Anton_Wittmann_von_Dengláz"|'''Anton v. Wittmann-Dengláz''']] gehörig und nach dessen Ableben an [[Josepha_(Josephine)_Wittmann_v._Dengláz|'''Josepha Bauer geb. v. Wittman-Dengláz''']] vererbt).
In den öffentlichen Kundmachungen wird erkennbar, dass beide - Karolina und Franz Tschida - unbekannten Aufenthaltsorts angesprochen werden. Es werden Gläubiger genannt und deren geforderte Summen, sowie letzten Endes Schuldbegleichungen mittels die Karolina's Liegenschaftsanteil von der [[Kärntnerstraße_1049_-_Kärntnerstraße_20|"'''Kärntnerstraße 1049 bzw. heute Nr. 14'''"]] (Familienhaus, ursprünglich dem "Großvater" [[Datenwolke_"Anton_Wittmann_von_Dengláz"|'''Anton v. Wittmann-Dengláz''']] gehörig und nach dessen Ableben an [[Josepha_(Josephine)_Wittmann_v._Dengláz|'''Josepha Bauer geb. v. Wittman-Dengláz''']] vererbt).
Nichts aber hatte bei all diesen Kundmachungen auf einen bestimmten Aufenthaltsort der Familie Tschida hingewiesen, man wusste es offenbar damals schlichtweg nicht.