Josepha (Josephine) Wittmann v. Dengláz: Unterschied zwischen den Versionen

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Per vergangenem Veröffentlichungsdatum vom 17.12.1861 gab die Wiener Zeitung kund, dass am 9.1.1862 und am 23.1.1862 "das zugunsten der Karoline Tschida auf dem Hause Nr. 1049 in der inneren Stadt Wien kraft Testaments einverleibte Substitutionsrecht im Schätzungswerth von 62027 fl 27 Kr. ö. W. dem Meistbietenden gegen bare Bezahlung und zwar bei dem zweiten Termine auch unter der Schätzung feilgeboten werden würde" (vgl. Wiener Zeitung, Ausgabe Nr. 4, vom 5.1.1862, s. 15).
Per vergangenem Veröffentlichungsdatum vom 17.12.1861 gab die Wiener Zeitung kund, dass am 9.1.1862 und am 23.1.1862 "das zugunsten der Karoline Tschida auf dem Hause Nr. 1049 in der inneren Stadt Wien kraft Testaments einverleibte Substitutionsrecht im Schätzungswerth von 62027 fl 27 Kr. ö. W. dem Meistbietenden gegen bare Bezahlung und zwar bei dem zweiten Termine auch unter der Schätzung feilgeboten werden würde" (vgl. Wiener Zeitung, Ausgabe Nr. 4, vom 5.1.1862, s. 15).
Selbiges wurde durch das k. k. Handelsgericht am 14.1.1862 erneut bekannt gemacht.




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