Josepha (Josephine) Wittmann v. Dengláz: Unterschied zwischen den Versionen

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Bislang kann festgestellt werden, dass Josephas (Josephines) Gatte [[Alexander_Joseph_Bauer|Alexander Joseph Bauer]] in der nahen Verwandtschaft zum Teil das "Amt" der Vormundschaft ausüben musste.
Bislang kann festgestellt werden, dass Josephas (Josephines) Gatte [[Alexander_Joseph_Bauer|Alexander Joseph Bauer]] in der nahen Verwandtschaft zum Teil das "Amt" der Vormundschaft ausüben musste.


Er war beispielsweise der Vormund aller Kinder seiner Schwägerin, Elisabeth v. Wittmann-Dengláz (geb. Kluger v. Teschenberg) nachdem ihr Gatte Johann v. Wittmann-Dengláz relativ früh verstorben war.
Er war beispielsweise der Vormund aller Kinder seiner Schwägerin, Elisabeth v. Wittmann-Dengláz (geb. Kluger v. Teschenberg) nachdem ihr Gatte [[Johann_(Michael)_Wittmann_v._Denlgaz|Johann v. Wittmann-Dengláz]] relativ früh verstorben war.


Auch der Vater seiner Gattin, Anton Ritter v. Wittmann-Dengláz hatte nicht zuletzt in seinem Testament seinen einstigen Sekretär, EH Verwalter und schließlich Schwiegersohn [[Alexander_Joseph_Bauer|Alexander Joseph Bauer]] als Verwantwortlichen genannt, der - in bestimmten Fällen - die ökonomische Verantwortung in der näheren Familie übernehmen soll, aber eben nur verwaltend und nicht als alleiniger Eigentümer von Vermögen.
Auch der Vater seiner Gattin, [[Datenwolke_"Anton_Wittmann_von_Dengláz"|Anton Ritter v. Wittmann-Dengláz]] hatte nicht zuletzt in seinem Testament seinen einstigen Sekretär, EH Verwalter und schließlich Schwiegersohn [[Alexander_Joseph_Bauer|Alexander Joseph Bauer]] als Verwantwortlichen genannt, der - in bestimmten Fällen - die ökonomische Verantwortung in der näheren Familie übernehmen soll, aber eben nur verwaltend und nicht als alleiniger Eigentümer von Vermögen.




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