Josepha (Josephine) Wittmann v. Dengláz: Unterschied zwischen den Versionen

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Curatels Verhängung
''Curatels Verhängung




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Daß sie hiernach, so lange die Curatel dauert, über ihr gleichzeitig unter Sequester gestelltes Vermögen, kein Verfügungs- oder Verwaltungsrecht besitze, somit auch diesfalls keinerlei Verpflichtungen rechtskräftig schließen und eingehen könne.
Daß sie hiernach, so lange die Curatel dauert, über ihr gleichzeitig unter Sequester gestelltes Vermögen, kein Verfügungs- oder Verwaltungsrecht besitze, somit auch diesfalls keinerlei Verpflichtungen rechtskräftig schließen und eingehen könne.


Preßburg, 22. Mai 1851
Preßburg, 22. Mai 1851''




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