Josepha (Josephine) Wittmann v. Dengláz: Unterschied zwischen den Versionen

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Ob diese Geneigtheit, den Kindern wohlwollend finanziell entgegen zu kommen eventuell eines Tages überspannt worden waren, ist nicht gesichert belegbar.
Ob diese Geneigtheit, den Kindern wohlwollend finanziell entgegen zu kommen eventuell eines Tages überspannt worden waren, ist nicht gesichert belegbar.


Man erkennt lediglich, dass auch Alexander Joseph Bauer in seinem Testament dafür Sorge getragen hatte, seine Töchter Karoline und Franziska mit bestimmten Einkommensanteilen der Wiener Liegenschaft zu versorgen.
Man erkennt lediglich, dass auch Alexander Joseph Bauer in seinem Testament später dafür Sorge getragen hatte, seine ("Stief-") Töchter Karoline und Franziska mit bestimmten Einkommensanteilen der Wiener Liegenschaft zu versorgen.


Das Verhältnis zu den Kindern war sehr liebenswürdig, aber was die familiär-ökonomischen Bedingungen betrifft, aller Wahrscheinlichkeit durch ihn relativ strikt aber fair geregelt.
Das elterliche Verhältnis zu den Kindern war sehr liebenswürdig, aber was die familiär-ökonomischen Bedingungen betrifft, aller Wahrscheinlichkeit durch Alexander relativ strikt aber fair geregelt.




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