Josepha (Josephine) Wittmann v. Dengláz: Unterschied zwischen den Versionen

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Ob diese Forderungen letzten Endes durchsetzbar waren ist noch nicht geklärt.  
Ob diese Forderungen letzten Endes durchsetzbar waren ist noch nicht geklärt.  


Fest steht, dass Karoline's Großvater Anton v. Wittmann-D. für seine Enkelinen Karoline und Franziska geb. Mayer je ein Heiratsgeld von 13000 Gulden vorgesehen hatte, zugleich jedoch definiert hatte, dass seine Tochter Josepha dieses Heiratsgeld nicht zwingend ausgeben muss, wenn ihre wirtschaftlichen Verhältnisse - oder jene der Wiener Liegenschaft - für solche Ausgaben nicht ausgereichend abgesichert gewesen wären.
Fest steht, dass Karoline's Großvater Anton v. Wittmann-D. in seinem Testament für seine Enkelinen Karoline und Franziska geb. Mayer je ein Heiratsgeld von 13000 Gulden vorgesehen hatte, zugleich jedoch definiert hatte, dass seine Tochter Josepha dieses Heiratsgeld nicht zwingend ausgeben muss, wenn ihre wirtschaftlichen Verhältnisse - oder jene der Wiener Liegenschaft - für solche Ausgaben nicht ausgereichend abgesichert gewesen wären.




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