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===Der Beginn einer "Entkopplung==== | |||
Aus der ursprünglich landwirtschaftlich genutzten Liegenschaft in "herrschaftlichem" Besitz (Gebäude samt Grundstück und Wirtschaftsflächen zum Schloss Windern zugehörig) entstand durch Verkauf dieser Liegenschaft zunächst ein bürgerlicher Wohnort mit landwirtschaftlichen Wirtschaftseinrichtungen zum Selbsterhalt. | Aus der ursprünglich landwirtschaftlich genutzten Liegenschaft in "herrschaftlichem" Besitz (Gebäude samt Grundstück und Wirtschaftsflächen zum Schloss Windern zugehörig) entstand durch Verkauf dieser Liegenschaft zunächst ein bürgerlicher Wohnort mit landwirtschaftlichen Wirtschaftseinrichtungen zum Selbsterhalt. |